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News: Ruhezeit soll künftig als inaktive Zeit und nicht mehr als Arbeitszeit gelten.

In Deutschland werden Ruhezeiten während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen. Gerade Ärzte hatten für diese Regelung lange Zeit aktiv gekämpft. Jetzt hat das Europaparlament einem Entwurf zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG zugestimmt.

Demnach soll innerhalb des Bereitschaftsdienstes unterschieden werden, ob es sich um Arbeitszeit handelt, oder um inaktive Bereitschaftszeit. Laut Definition ist dies die Zeit in welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht zur effektiven Ausübung seiner Tätigkeit oder effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben aufgefordert wird. Inaktive Bereitschaftszeit würde dann nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet werden.

Die Übernahme in Deutsches Recht wird jedoch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt. Bundesminister Olaf Scholz hat in einem Schreiben an die zuständigen Verbände (u.a. auch an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mitgeteilt, es sei sein Ziel, die bestehenden deutschen Regelungen im Arbeitszeitgesetz weitestgehend beizubehalten.

Da das Europäische Parlament jedoch volles Mitentscheidungsrecht über diese Regelung hat, ist es schwer vorstellbar, dass nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Anpassung nicht in nationales Recht umgesetzt wird. Dies soll jedoch laut Bundesminister Olaf Scholz im Dialog mit den Sozialpartnern geschehen.

Von Gerhard Stephan am 03.11.2008 - %H:%M


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